Profil
Kirchenmusik ist nach Aussage der Liturgiekonstitution des II. Vatikanischen Konzils ein „notwendiger und integrierender Bestandteil der feierlichen Liturgie“*. Die verantwortliche Pflege, Gestaltung und Leitung der Kirchenmusik in einer Gemeinde ist Aufgabe der Kirchenmusikerin/des Kirchenmusikers.
Die Aufgabenfelder dieses liturgischen Dienstes sind von großer Vielfalt. Zur täglichen Arbeit gehören zunächst die durch Orgelspiel und liturgischen Gesang zu begleitenden Gottesdienste. Die Probenarbeit mit den unterschiedlichen musikalischen Gruppen einer Pfarrgemeinde zur Vorbereitung der musikalischen Gestaltung von gottesdienstlichen Feiern im Lauf des Kirchenjahres bringt die Kirchenmusiker in Kontakt mit ganz unterschiedlichen Personen aller Altersstufen – vom Kinderchor bis zum Seniorenensemble. Dazu ist hier die Kirchenmusikerin/der Kirchenmusiker auch quasi als Musikpädagoge in der Gemeinde tätig, was gelegentlich sogar musikalische Früherziehung im Kindergarten umfassen kann.
Insbesondere bei hauptberuflichen Kirchenmusikern gehört des Weiteren auch die Ausbildung von kirchenmusikalischem Nachwuchs durch die Erteilung von Klavier- und Orgelunterricht sowie Gesangs- und Chorleitungsunterricht zu den Aufgaben. Dadurch sollen immer wieder neue musikbegabte Menschen aus der Pfarrgemeinde für den Einsatz als neben- und ehrenamtlicher Kirchenmusiker /-in gewonnen und vorbereitet werden.
Ein stetiger, enger und guter fachlicher Kontakt mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam vor Ort ist wichtig, damit die Kirchenmusik ihren wichtigen Beitrag für eine lebendige Gemeinde einbringen kann. Durch die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kirchenkonzerten kann die Kirchenmusikerin/der Kirchenmusiker auch spirituelle Brücken schlagen zu Menschen, die der Kirche eher fern stehen und weniger aktiv in die Gemeinde eingebunden sind.
* II. Vatikanisches Konzil Konstitution über die heilige Liturgie „Sacrosanctum Concilium“ 112
Kirchenmusiker
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